Lexikon -Dauer der Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit bis zu

Wenn der Versicherungsnehmer arbeitslos gemeldet oder berufs- oder erwerbsunfähig ist, wird der Versicherungsvertrag mit reduzierten Versicherungsprämie (Angabe in Prozent) bis zum vereinbarten Vertragsablauf fortgesetzt. Die Beitragsreduzierung kann jedoch längstens für ein bestimmte Anzahl an Jahre/Monaten (z.B. 1 Jahr bei der DMB) gewährt werden.

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